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Inhalte  17.06.2014 (Archiv)

Foto: Archiv

Das kennt man aus vielen Zeitungen: Fotos werden abgedruckt und alibihalber mit 'Archiv' oder 'Privat' gekennzeichnet. Oder mit dem Namen der Firma, die es angeliefert hat. Rechtens ist das nicht.

Im Urheberrecht ist klar geregelt, dass ein Fotograf das Recht hat, beim Bild genannt zu werden. Direkt beim Bild (und nicht als Suchspiel irgendwo auf der Seite) und mit seinem Namen - das ist sein Recht, sobald das Bild auch nur ansatzweise über einen Schnappschuss hinaus geht. Und auch dann, wenn das Bild bezahlt ist - Urheber bleibt der Fotograf auch dann, wenn er Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen weiter gegeben hat.

Fotos richtig mit Urheber kennzeichnen
Ist eine Kennzeichnung des Fotografen vorgesehen, gibt es in der Regel drei Möglichkeiten: Man kann den Namen direkt unter das Bild schreiben, man kann den Alt-Text dazu nutzen und man kann die Grafik selbst mit einem Text in der Bilddatei erweitern (also auf das Bild drucken).

Gekennzeichnet wird in der Regel mit dem '(c)'-Symbol und dem Namen des Fotografen, im Web wird oft auch noch der Link zu ihm gesetzt. So könnte beispielsweise ein 'Foto (c) Franz Graf' angebracht und verlinkt werden. Ein 'Bild: Franz Graf' tut es natürlich genauso.

Nicht geeignet, um einen Fotografen zu kennzeichnen, sind die oft zu sehenden 'Archiv', 'Privat', 'Hersteller' und sonstigen Angaben - außer, die Urheber heißen zufälliger Weise wirklich so oder wollen so genannt werden. Auch das Weglassen ist keine Option, selbst wenn man einen Urheber nicht finden kann.


Im Content Marketing ist das teilweise schwer, denn wenn Bildmaterial billig von Stock-Agenturen gekauft wird, dann wird oft sogar vertraglich festgehalten, dass Fotos direkt in der Bilddatei gekennzeichnet werden müssen, sobald das Foto in Facebook und Co. landet. Dann muss man Schrift in die Grafik einbetten, bevor man es überhaupt verwenden kann.

Gibt es die Möglichkeit, die Namensnennung zu umgehen?

Doch es gibt auch andere Lösungen, die man allerdings mit den Fotografen klären muss. So nutzen wir hier eine Bilddatenbank aus der Quelle eines einzelnen Fotografen, der uns die Quellenangabe an zentraler Stelle pauschal erlaubt hat. Man kann mit Fotografen auch vereinbaren, dass die Namensnennung unterbleiben darf - entsprechende Aufpreise bei der Lizenzierung sind dabei natürlich üblich. In der Regel sind die Nutzungsbewilligungen ohne Namensnennung des Fotografen etwa doppelt so teuer, wie jene, wo der Fotograf kenntlich gemacht wird.

Richtig ins Geld geht es aber, wenn man ohne die notwendigen Rechte gesichert zu haben mit Fotos arbeitet. Die Urheberrechte sind da ganz klar und die Forderungen, die Fotografen stellen können, sind nicht nur berechtigt sondern in der Preisliste auch hoch angesetzt. Besser und billiger ist es da, sich vorher um die notwendigen Bewilligungen zu kümmern. Denn eines ist klar: Ohne Bildmaterial wird es schwer, beim Konsumenten punkten zu können. Das 'Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte' ist durchaus wörtlich zu nehmen.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Foto #Recht #Gesetz #Urheberrecht #Namen #Fotograf



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