Aktuelles 23.11.2019 (Archiv)
Haftung für Links laut OGH
Es gibt sie also doch, die Linkhaftung. Und zwar abseits des Inhaltes selbst, der Haftungen beinhalten kann.Der OGH-Entscheidung vorangegangen ist ein Zwist zwischen zwei Tageszeitungen am heimischen Boulevard. Krone/Jeannee gegen oe24, und letztere hat Inhalte verbreitet, die der Person zu nahe getreten ist - rechtskräftig schadensersatzpflichtig.
Doch da war auch noch ein Link in Facebook auf den Artikel gepostet worden, und dabei wurde es nun nocheinmal spannend. Laut Instanzenlauf bis zum OGH wurde dieser Link bewertet wie eine eigenständige Verbreitung, die ebenfalls wiederum Strafe nach sich zog. Dabei hat der Link nicht einmal in der Vorschau den Tatbestand selbst erfüllt, sondern nur der Inhalt, der beim Klicken sichtbar wurde - und der wurde schon rechtlich behandelt.
Wer eine Website betreibt und dort rechtlich bedenklickes Material hat, gleichzeitig Links darauf zb. in Social Media verbreitet, sollte also künftig hohe Maßstäbe an sich selbst setzen, um nicht ein Vielfaches des Strafrahmens auf der Risiko-Seite der Rechnung stehen zu haben.
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